Classic Data Magazin
Paris - doch kein Oldtimerfahrverbot
Ausnahmeregelung auch für deutsche Fahrzeuge mit H-Kennzeichen
Der französische Oldtimerverband (FFVE) hat für registrierte Oldtimer Ausnahmegenehmigungen erwirken können. Damit wird das ab dem 1. Juli geltende Fahrverbot für Fahrzeuge die vom 1. Januar 1997 (Motorräder ab 1.6.1999) zugelassen wurden, teilweise aufgehoben. Registrierte, französische Fahrzeuge mit der Einstufung Carte Krise de Collection und ausländische Oldtimer mit vergleichbaren Dokumenten, wie z.B. mit dem deutschen H-Kennzeichen, haben weiterhin freie Fahrt im gesamten Stadtgebiet.
Momentan laufen weitere Bemühungen des FFVE, um Ausnahmegelungen auch für Youngtimer zwischen 20 und 25 Jahren zu erwirken.
Das Fahrverbot in Paris gilt werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr. Vor und nach den Sperrzeiten sowie am Wochenende dürfen alle Fahrzeuge das gesamte Stadtgebiet befahren. Wer die Sperrzeiten und Einschränkungen missachtet, muss mit Strafen zwischen 35 und 75 Euro rechnen. Parallel zu den Fahrverboten in Paris, werden in Frankreich auch Umweltplaketten nach dem deutschen Vorbild eingeführt. In Abhängigkeit von den jeweiligen Emissionen, werden den Fahrzeugen sechs verschiedene Plaketten zugewiesen. Oldtimer erhalten - wie bei der deutschen Oldtimer - Regelung - keine Plakette.




